Belarus

Ab 10. Oktober 2022 können EU-Beförderer Genehmigungen für den Güterverkehr durch Belarus beantragen

10.10.2022

Ab 10. Oktober 2022 können die in der EU zugelassenen Beförderer Genehmigungen für den Güterverkehr durch das Territorium von Belarus beantragen. Für den Erhalt einer Genehmigung muss man einen Antrag bei der Transportinspektion des Transportministeriums der Republik Belarus stellen.

Das Antragsverfahren ist wie folgt (Bedienungsanleitung auf Englisch):

- Senden Sie einen Antrag an die Transportinspektion (via urs@mtkrbti.by);
- Melden Sie sich im Account im automatisierten Informationssystem AIS „Dazvol“ an;
- Ausstellung und Bezahlung der Rechnung (die Kosten für eine Genehmigung betragen 15 Basiseinheiten - 480 BYN (ca. 194 EUR), Stand: 07.10.2022);
- Ausstellung einer Genehmigung bei einer Filiale der Transportinspektion.

Dabei wird auch auf die Einhaltung von ausländischen Spediteuren der Vorschriften zur Lieferung von Waren für den weiteren Frachtbetrieb und Umladung an den speziell ausgewiesenen Orten laut der Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 247 vom 22. April 2022 „Über die Bewegung von Fahrzeugen“ verwiesen.

Das Verfahren zur Verwendung von Genehmigungen für den Güterverkehr durch das Territorium von Belarus, die von der belarussischen Seite an die zuständigen Behörden ausländischer Staaten übertragen wurden, wird ebenfalls beibehalten.

Nähere Informationen und Antragsunterlagen sind auf der Webseite der Transportinspektion unter http://minsk.mtkrbti.by/ti.nsf abrufbar.

Ab 16. April 2022 wurde für die in der EU zugelassenen Kraftfahrzeuge (LKWs und Sattelschlepper) ein Einreiseverbot (einschließlich Transitverkehr) nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt. Es wurde eine Liste der Kontrollpunkte und der speziell ausgewiesenen Orte für Frachtbetrieb und Umladung bestimmt.

Quelle: Transportministerium der Republik Belarus, Transportinspektion