Durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 382 vom 10.06.2023 wurde das Verzeichnis der Unternehmen geändert, deren ausländischen Eigentümern die Veräußerung ihrer Anteile untersagt wird. Es geht um die Unternehmen, deren Teilnehmer (Aktionäre) juristische und natürliche Personen aus den ausländischen Staaten sind, die unfreundliche Handlungen gegenüber belarussischen juristischen und (oder) natürlichen Personen begehen.
Die aktuelle Fassung des Verzeichnisses enthält 1795 juristische Personen. Primär betrug das Verzeichnis 190 Unternehmen (laut der Verordnung Nr. 436 vom 01.07.2022). Durch die Verordnung Nr.54 vom 23.01.2023 wurde das Verzeichnis auf 1849 Unternehmen erweitert.
Die Verordnung trat nach der offiziellen Veröffentlichung in Kraft.