Belarus

Änderungen bei Frachtbetrieb und Umladung in Belarus für die in der EU zugelassenen Kraftfahrzeuge

15.02.2023

Nach der Schließung des Grenzübergangs „Bobrovniki / Berestovitsa“ durch die polnische Seite ab 10. Februar 2023 wurden in Belarus im Rahmen der Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 247 vom 22.04.2022 zusätzliche Maßnahmen in Bezug auf den Frachtbetrieb und die Umladung an speziell ausgewiesenen Orten getroffen.

Demnach dürfen europäische Kraftfahrzeuge, die Belarus über die Kontrollpunkte „Kozlovichi“ oder „Privalka“ betreten, den Frachtbetrieb an der Zollabfertigungsstelle „Berestovitsa-TLC“ und in der zugehörigen Wartezone durchführen.

Bei der Fahrt nach Europa ist nach der Durchführung des Frachtbetriebs an der Zollabfertigungsstelle „Berestovitsa-TLC“ oder in der zugehörigen Wartezone erlaubt, durch die Kontrollpunkte „Kozlovichi“, „Privalka“ und „Benyakoni“ auszufahren. Bei Nutzung dieser Fahrstrecken werden die Beförderer nicht zur Verantwortung gezogen.

Zusätzlich wurden die Zollschichten an den zwei offen gebliebenen Kontrollpunkten in Richtung Polen (Kontrollpunkt „Brest / Terespol“ für PKWs und Busse und Kontrollpunkt „Kozlovichi / Kukuryki“ für LKWs) und an der belarussisch-litauischen Grenze an den Kontrollpunkten „Privalka“ und „Benyakoni“ verstärkt.

Quelle: Staatliches Zollkomitee der Republik Belarus