Belarus

Aktuelle Anreisebestimmungen in Belarus

13.08.2021

Einschränkungen des Flugverkehrs

Ab 4. Juni 2021: Verbot seitens des Rates der Europäischen Union über das Überflügen des EU-Luftraums und den Zugang zu Flughäfen der EU durch sämtliche belarussischen Fluggesellschaften. Ab 21. Juni 2021 schlossen sich 7 weitere Staaten dieser Entscheidung an (Montenegro, Serbien, Nord-Mazedonien und Albanien, Island, Liechtenstein und Norwegen).

Direktflüge zwischen Belarus und Deutschland sind derzeit ausgesetzt. Flugverbindungen bestehen ggf. über Drittländer.

Ab 1. Juli 2021: Durchführung nur von Express-PCR-Tests auf COVID-19 am nationalen Flughafen Minsk auf Grund einer elektronischen Anmeldung unter http://www.minsksanepid.by und des Flugscheins. Preis für Nichtansässige der Republik Belarus – 85,20 BYN (ca. 28,3 EUR). Mehr Infos unter https://belarus.ahk.de/infothek/news/news-details/ab-1-juli-2021-kann-man-am-nationalen-flughafen-minsk-nur-express-pcr-tests-auf-covid-19-durchfuehren    

Einschränkungen der Ein- und Ausreise auf dem Landweg

Einreise

Ab 01.11.2020: vorübergehende Einschränkungen der Einreise nach Belarus über Bodengrenzübergänge für ausländische Bürger auf Grund der Entwicklung der COVID-19-Pandemie. Dies betrifft die Einreise auf dem Landweg aus den Ländern Litauen, Lettland, Polen und der Ukraine.

Ausnahmen:

  • Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und Konsulate mit Diplomaten- und Dienstpässen;
  • Ausländer, die der Republik Belarus internationale Hilfe gewähren;
  • Ausländer, die in Belarus Ehepartner, Eltern oder Kinder haben;
  • Ausländer, die eine Daueraufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für Belarus besitzen;
  • Ausländer, die auf Einladung von in der Republik Belarus registrierten juristischen Personen in die Republik Belarus einreisen;
  • Ausländer, die aus bestimmten medizinischen oder familiären Gründen ins Land einreisen (Tod eines Familienangehörigen, Organtransplantation usw.);
  • Bürger der Russischen Föderation, die auf Transitfahrt durch das Territorium der Republik Belarus in die Russische Föderation reisen;
  • LKW-Fahrer im internationalen Transportverkehr und Bahnpersonal;
  • Ausländer, die zwecks der Ausbildung, Impfung gegen COVID-19 einreisen, sowie Bürger der Russischen Föderation, die nach Belarus aus dem Gebiet Kaliningrad mit dem Bahnverkehr ohne Umsteigen kommen (ab 14.07.2021).

Die Einschränkungen gelten nicht bei der Einreise nach Belarus über den Nationalflughafen Minsk.

Ausreise

Ab 21.12.2020: gilt eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus in Kraft. Die Ausreisesperre wird für alle Grenzübergänge auf dem Landweg gelten, nicht aber für den Flugverkehr.

Ausgenommen sind:

  • Diplomaten;
  • Personen, die im Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung oder dem Tod eines nahen Verwandten ausreisen;
  • belarussische Staatsangehörige, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in einem ausländischen Staat haben und zum ständigen Wohnsitz ausreisen;
  • Ausländer mit dem ständigen bzw. vorübergehenden Wohnsitz in Belarus, die geschäftlich/dienstlich ins Ausland reisen (einmal in sechs Monaten);
  • Personen, die im Ausland studieren, jedoch nicht öfter als einmal in sechs Monaten;
  • LKW-Fahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr, usw.

Die Ausreise ist weiterhin für Personen möglich, die im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. studieren, jedoch nicht öfter als einmal in sechs Monaten. Für deutsche Staatsangehörige ist auch die Ausreise auf dem Landweg mit einem entsprechenden Ausreisevisum möglich. Detaillierte Informationen hierzu sind bei der am belarussischen Aufenthaltsort zuständige Migrationsbehörde (OGIM) zu erhalten.

Der Transit ist nur über den Nationalflughafen Minsk und unter Bedingung der Dokumentenbestätigung des Transits bei einem Aufenthalt in Belarus bis 24 Stunden möglich. Falls der Transit 24 Stunden überschreitet, ist das Überqueren der Grenze nur mit einem medizinischen Dokument möglich.

Impfung gegen COVID-19

Ab 15. Juli 2021: eine visafreie Einreise von Bürgern aus 73 Ländern (darunter auch Deutschland) nach Belarus bis zu 5 Tage zwecks der Impfung gegen COVID-19. Die Einreise kann mit beliebigem Transport erfolgen. Die Impfung für ausländische Bürger ist kostenpflichtig (die Kosten für die beiden Komponenten des Impfstoffs betragen ca. 130-150 BYN (ca. 43,3-50 EUR). Mehr Infos: https://belarus.ahk.de/infothek/news/news-details/impfung-gegen-covid-19-fuer-auslaendische-buerger-in-belarus

Selbstisolierungspflicht

Nach Informationen des Gesundheitsministeriums der Republik Belarus wird Deutschland als Risikogebiet eingestuft: für Einreisende gilt eine 7-tägige Selbstisolierungspflicht. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats bei der Einreise (Ausstellungsdatum frühestens 1 Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Selbstisolation und zum Vorhandensein eines PCR-Testes. Das Impfzertifikat ist in Papierform auf Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zwecks einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit, aber das Vorhandensein eines PCR-Testes ist obligatorisch.

Die volle Liste der Länder mit COVID-19-Fällen (sogenannten Länder der „roten Zone“), für die Selbstisolation in Belarus obligatorisch ist, wird auf der Webseite des Gesundheitsministeriums der RB unter http://minzdrav.gov.by/ru/dlya-belorusskikh-grazhdan/strany-krasnoy-zony.php veröffentlicht (nur auf Russisch). Die letzte Aktualisierung: am 16. Juni 2021, insgesamt - 132 Länder, darunter Deutschland.

Die Quarantänepflicht (7-tätige Selbstisolierung) gilt auch nicht für die Personen, die als Ausnahmen bei der Einreise nach Belarus über Bodengrenzübergänge qualifiziert sind (außer Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis in Belarus haben).

PCR-Test

Ausländer, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei der Einreise in die Republik Belarus einen PCR-Test im Original bzw. in elektronischer Form (auf Englisch bzw. auf Belarussisch/Russisch) vorlegen, der innerhalb von 3 Tagen vor dem Zeitpunkt der Einreise durchgeführt wurde (einschl. des Tages der Einreise).  Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten.

Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.

Es gibt die Möglichkeit für aus Belarus ausreisende In- und Ausländer, im Voraus einen Labortest auf COVID-19 kostenpflichtig durchführen zu lassen und eine Bescheinigung auf Englisch und Russisch zu erhalten (dabei ist die Vorlage einer Kopie des Reisepasses und der Tickets erforderlich). Die durch das Gesundheitsministerium der RB verabschiedete Auflistung der zuständigen Institutionen in Minsk und weiteren Städten ist hier zu finden (auf Russisch).

Stand: 16.08.2021

Quellen: Auswärtiges Amt, Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland, Gesundheitsministerium der Republik Belarus, Staatliches Grenzkomitee der Republik Belarus