Belarus

Ausfuhrverbot für bestimmte Arten von Industriegütern aus Belarus wurde verlängert

22.03.2024

Durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 212 vom 22. März 2024 wurde das Ausfuhrverbot in Bezug auf bestimmte Arten von Industriegütern aus dem Land um weitere sechs Monate verlängert. Die Liste der für die Ausfuhr verbotenen Waren umfasst 254 Industriegüter. 

Das Dokument gilt nicht für Produkte belarussischer und russischer Herkunft. Dabei sieht die Verordnung die Möglichkeit des Exports von Waren mit einmaligen Lizenzen vor, die vom Ministerium für Antimonopolregelung und Handel ausgestellt werden.

Das Verbot wurde erstmals durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 147 vom 19. März 2022 eingeführt, im September 2022, März 2023 und September 2023 wurde das Verbot jeweils um sechs Monate verlängert.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus