Belarus

Für EU-Beförderer wurde der Transitverkehr von Arzneimitteln nach Russland erlaubt

15.12.2022

Mit der Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 837 vom 07.12.2022 wurden die Änderungen beim Güterverkehr durch Belarus für EU-Beförderer verabschiedet.

Zuvor war der Transitverkehr durch das Land für europäische Beförderer erlaubt, die Fertigarzneimittel (auch nicht abgepackt) liefern. Dabei sollen die Arzneien in das staatliche Arzneimittelregister der Republik Belarus oder der Eurasischen Wirtschaftsunion aufgenommen werden. Ab 10. Dezember 2022 gilt gemäß der Verordnung Nr. 837 die Transiterlaubnis auch in Bezug auf Arzneimittel, die im staatlichen Arzneimittelregister der Russischen Föderation gelistet sind.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus