08.12.2020
In Ergänzung zum Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 442 „Über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Dokumenten“ vom 25. November 2020 wurde durch die Verordnung des Ministerrates Nr. 687 vom 02. Dezember 2020 die Liste der Bescheinigungen und Dokumente, deren Gültigkeitsdauer um 6 Monate verlängert wird, sowie der Verwaltungsverfahren zur Ausstellung solcher Dokumente verabschiedet.
Die Liste umfasst Folgendes:
- 190 Verwaltungsverfahren für die Anträge der Bürger, in Bezug auf welche die Gültigkeitsdauer der ausgestellten Bescheinigungen und Dokumente verlängert wird (z.B. Ausstellung eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses, eines Passes, einer Aufenthaltserlaubnis, Ausweise für den Aufenthalt in der Grenzzone usw.)
- 161 Verwaltungsverfahren für juristische Personen und Einzelunternehmer,
- 12 Dokumente, die an natürliche und juristische Personen sowie Einzelunternehmer ausgestellt wurden.
Die volle Liste der Dokumente und Verwaltungsverfahren ist unter dem Link abrufbar (auf Russisch).